Bestattungsinstitut Hildner, Thiersheimer Straße 3, 95659 Arzberg

Bestattungsinstitut Hildner
Thiersheimer Straße 3, 95659 Arzberg

Im Trauerfall

In den nachfolgenden Abschnitten geben wir Ihnen einen ersten Anhalt zum Vorgehen, wichtigen Unterlagen oder den ersten Schritten 

Ablauf und Organisation

Was Sie als Angehörige tun können!

„Der Tod eines geliebten Menschen stellt einen großen Einschnitt im Leben von Angehörigen und Betroffen dar. Gerade die ersten Stunden laufen oft surreal ab und vielen Betroffenen fällt es schwer in dieser Zeit die richtigen Entscheidungen und Abläufe sicherzustellen. Wir kennen die Herausforderungen und möchten Ihnen mit diesem Überblick eine erste Hilfestellung und Handlungsempfehlung geben.“ 

Erste Schritte

Bei Todesfällen stellen sich für Angehörige viele Fragen. Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten und geben Ihnen eine Übersicht der ersten Schritte als Empfehlung. Vier Punkte für einen reibungslosen Ablauf

Sollte der Todeseintritt zuhause sein, benachrichtigen Sie bitte den zuständigen Hausarzt.  Die Todesbescheinigung wird durch den ansässigen Hausarzt ausgestellt. Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, wenden Sie sich bitte über die Notfallnummer 112 an die Rettungshotline um den diensthabenden Notarzt zu informieren. 

Bitte bedenken Sie: Nur ein Arzt darf den Eintritt des Todes eines Betroffenen feststellen.

Falls der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt, stellt die Einrichtung unter normalen Umständen den Kontakt zum zuständigen Arzt her, welcher dann die Todesbescheinigung ausstellt.

Als nächstes nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Wir besprechen mit Ihnen dann gemeinsam alles Weitere.

Wichtig: Todesbescheinigung beim Verstorbenen belassen!

Unser Team wird dann den Verstorbenen abholen und in unser Institut überführen. Hierzu lassen Sie die Todesbescheinigung bitte beim Verstorbenen. Unsere Kollegen nehmen diese dann bei der Überführung an sich. 

Bitte organisieren Sie bereits frühzeitig persönliche Kleidung für den Verstobenen.  Diese sollte nach Möglichkeit den individuellen Charakter des Verstorbenen widerspiegeln oder den persönlichen Typ zum Ausdruck bringen. Das Schuhwerk dürfen Sie getrost vernachlässigen, da aus rechtlichen Gründen (Umweltschutz), Schuhe bei jeglicher Bestattungsform nicht erlaubt sind.

 

Zu beachten: Persönliche Kleidung ist wünschenswert,  Schuhwerk ist nicht erlaubt.

 

Wir stellen dem Verstobenen alternativ einen „Bestattungstalar“ zur Verfügung, sollte es Ihnen nicht möglich sein persönliche Kleidung bereitstellen zu können

Um einen reibungslosen Ablauf der Bestattung gewährleisten zu können ist es notwendig einige wichtige Dokumente in Originalausführung bereitzustellen. 

Wir haben Ihnen diese Unterlagen im nachfolgenden Bereich als Übersicht zusammengefasst um Ihnen einen schnellen Überblick über die benötigten Dokumente zu geben.  Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Anforderung der Unterlagen sehr gerne sofern Sie dies wünschen.  Damit möchten wir Ihnen auch den Freiraum für die eigene Trauerarbeit ermöglichen und stehen Ihnen bei allen Fragen jederzeit zur Verfügung. 

Unser Service für Sie

Wir stehen Ihnen in dieser Zeit vollumfänglich zur Verfügung, kümmern uns um die Beschaffung aller erforderlicher Genehmigungen, veranlassen alle notwendigen Schritte und treffen alle Vorkehrungen. 

Sie erreichen uns rund um die Uhr unter nachfolgender Telefonnummer:  0175 / 9011259

Wichtige Unterlagen

"Je nachdem welchen Familienstand der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todeseintritts hatte , werden unterschiedliche Nachweise und Dokumente erforderlich. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Unterschiede auf und erläutern Ihnen die verschiedenen Unterlagen"
Wichtige Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  •  Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden
    (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung).
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbener
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden
    (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung).
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden
    (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung).
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden
    (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung).

Unser Service für Sie

Auf Wunsch nehmen wir Kontakt zu allen notwendigen Stellen auf. Ob Wohnsitzabmeldung über Versicherungen bis hin zu Beurkundungsstellen sowie vereidigten Übersetzern (bei ausländischen Personenstandsurkunden  erforderlich)

Sprechen Sie uns bei Fragen zu erforderlichen Unterlagen und Schritten einfach an.

An Ihrer Seite, was auch kommt...

www.bestattung-hildner.de